Beitragsregelung

1.)   Jedes Mitglied des Seifhennersdorfer e.V. zahlt seinen Mitgliedsbeitrag jährlich im I. Quartal per Lastschriftverfahren.

 2.)  Die Mitgliedsbeiträge sind erstmalig mit Abgabe des Aufnahmeantrages zu entrichten. Dabei sind bei Eintritt im I. Halbjahr der volle Beitrag und bei Eintritt im II. Halbjahr 50 % des Beitrages fällig. Dieser Beitrag wird bar entrichtet.

3.) Die Abteilungen sind berechtigt, auf der Grundlage der Beschlüsse ihrer Abteilungsversammlung die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr selbständig festzulegen. Die Beitragsordnung jeder Abteilung muss allerdings dem Vorstand zur Bestätigung vorgelegt werden.

 4.) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist von den Abteilungen so zu bemessen, dass sie neben der Sicherung des Sportbetriebes und der Abgaben an den Landes- und Kreissportbund sowie an die Fachverbände auch ein Verwaltungskostenbeitrag an den Verein beinhaltet. Der Verwaltungskostenbeitrag deckt die Verwaltungs-aufwendungen des Vereins.

5.) Wenn ein Mitglied in mehreren Abteilungen angemeldet ist, zahlt er jeweils 75 % des Betrages der einzelnen Abteilungen.

6.) Bei Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Jahr besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Beitrages.

7.) Widersprüche gegen Beschlüsse des Vereins und dessen Abteilungen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung der Beiträge.

8.) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht entbunden.